ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 16.04.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Buchungs- und Auftrittsbedingungen gelten für Verträge zwischen der
nAund Liveband
Michael Mattusch
Skadower Hauptstraße 14
03054 Cottbus / Skadow
E-Mail: info@naund-liveband.de
– nachfolgend „Band“ –
und dem jeweiligen Auftraggeber / Veranstalter – nachfolgend „Veranstalter“ – über musikalische Auftritte, Gastspiele und sonstige vereinbarte Leistungen.
Abweichende Bedingungen des Veranstalters gelten nur, wenn sie von der Band ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
2. Angebot und Vertragsschluss
Anfragen über Website, E-Mail, Telefon oder Kontaktformular sind unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Band ein Angebot oder eine Buchungsbestätigung in Textform übermittelt und der Veranstalter dieses Angebot in Textform annimmt oder eine anderweitig eindeutige Buchungsbestätigung erfolgt.
Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die individuell vereinbarten Leistungen, Zeiten, Vergütung, technischen Anforderungen und sonstigen Absprachen.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
Dazu können insbesondere gehören:
musikalischer Live-Auftritt
Aufbau- und Abbauzeiten
Einsatz eigener Ton-, Licht- und Bühnentechnik
DJ- oder Pausenmusik, soweit ausdrücklich vereinbart
Blasmusik- oder Zusatzbesetzungen, soweit ausdrücklich vereinbart
Änderungen im Programm, in der Besetzung oder im musikalischen Ablauf bleiben vorbehalten, soweit sie dem Veranstalter unter Berücksichtigung des Charakters der Veranstaltung zumutbar sind und der vereinbarte Gesamtcharakter des Auftritts gewahrt bleibt.
4. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung sowie etwaige Anzahlungen, Zahlungsfristen, Zusatzkosten und sonstige Zahlungsmodalitäten richten sich nach der individuellen Vereinbarung, dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Zusatzleistungen, Sonderwünsche, Zusatztechnik, Reisekosten, Übernachtungskosten oder sonstige Fremdleistungen gesondert zu vergüten.
5. Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter stellt sicher, dass alle Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen und sicheren Auftritt rechtzeitig vorliegen.
Dazu gehören insbesondere:
rechtzeitiger Zugang zum Veranstaltungsort für Aufbau, Soundcheck und Abbau
eine ausreichend große, sichere und geeignete Auftrittsfläche
eine technisch geeignete und ausreichend abgesicherte Stromversorgung
Schutz vor Witterungseinflüssen bei Open-Air-Veranstaltungen
freie Zufahrt und möglichst veranstaltungsnahe Park- und Lademöglichkeiten
Einhaltung der einschlägigen Sicherheits-, Lärm-, Brandschutz- und Veranstaltungsbestimmungen
erforderliche behördliche Genehmigungen
Besonderheiten, Einschränkungen oder Risiken am Veranstaltungsort sind der Band rechtzeitig mitzuteilen.
6. Technik und Veranstaltungsbedingungen
Soweit eigene Technik der Band eingesetzt wird, hat der Veranstalter die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Bei Open-Air-Veranstaltungen ist insbesondere für eine ausreichend überdachte, standsichere und wettergeschützte Bühne zu sorgen. Technik, Instrumente und Künstler dürfen keiner unzumutbaren Gefährdung durch Regen, Sturm, extreme Kälte, Hitze, Feuchtigkeit oder sonstige Witterungseinflüsse ausgesetzt werden.
Ist nach Einschätzung der Band ein sicherer oder technisch ordnungsgemäßer Auftritt nicht möglich, kann die Band den Auftritt unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien ablehnen, unterbrechen oder abbrechen.
7. GEMA, Genehmigungen und Abgaben
Soweit der Veranstalter rechtlich als Veranstalter der Veranstaltung anzusehen ist, obliegen ihm die Anmeldung der Veranstaltung sowie die ordnungsgemäße Abführung von GEMA-Gebühren und sonstigen veranstaltungsbezogenen Abgaben oder Genehmigungen.
Die Band unterstützt den Veranstalter auf Wunsch im angemessenen Umfang, insbesondere durch Übermittlung von Musikfolgen / Setlisten, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
8. Änderungen, Verlegung und Ausfall
Änderungen des Veranstaltungstermins, der Auftrittszeiten, des Veranstaltungsortes oder des vereinbarten Ablaufs bedürfen der Abstimmung mit der Band.
Bei einer gewünschten Terminverlegung bemühen sich beide Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung, insbesondere um einen Ersatztermin.
Kann eine Veranstaltung aufgrund von Umständen, die keine der Parteien zu vertreten hat, insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, unzumutbarer Witterungsbedingungen, Krankheit, Unfall oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, bemühen sich die Parteien zunächst um eine sachgerechte Lösung einschließlich einer möglichen Terminverlegung.
9. Absage durch den Veranstalter
Im Falle einer Absage durch den Veranstalter gelten die im individuellen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im gesonderten Vertrag vereinbarten Regelungen.
Soweit hierzu keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung, insbesondere um eine Terminverlegung.
Gesetzliche Ansprüche beider Parteien bleiben unberührt.
10. Haftung
Die Band haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Band nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung der Band ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Band.
11. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
Foto-, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltung zu gewerblichen oder öffentlichkeitswirksamen Zwecken bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Band, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
Die Band darf – soweit keine berechtigten Interessen des Veranstalters entgegenstehen – in angemessenem Umfang auf ihre Mitwirkung an der Veranstaltung zu Referenzzwecken hinweisen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung, Kommunikation und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
13. Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher
Soweit der Veranstalter Verbraucher ist, gilt: Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Die Band ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Buchungs- und Auftrittsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

